Das Verwaltungsgericht hat zwei Klagen des früheren Büroleiters von Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok, Frank Herbert, abgewiesen. Die Kammer entschied am Freitag, dass Herbert keinen Anspruch auf Ausgleich wegen übermäßiger Mehrarbeit habe und dass die vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit rechtmäßig sei.
Herbert hatte im Rahmen der sogenannten Rathausaffäre unrechtmäßige Gehaltszulagen in Höhe von knapp 50.000 Euro zurückzahlen müssen.